Grafschaftsleistungen

Grafschaftsleistungen

Die II. Aufgaben und Dienstleistungen der Ferenc Rákóczi Bibliothek auf Kreisebene, die sich aus dem Gesetz ergeben

  • Bereitstellung der gesetzlichen Hinterlegung, Digitalisierung und Sammlung des Landkreises den Elektronischen Katalog Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bau,
  • organisiert die Zusammenarbeit der Bibliotheken, die in seinem Gebiet tätig sind, koordiniert die Veranstaltungen der nationalen Bibliotheksprogramme in der Grafschaft,
  • führt und organisiert die Bibliotheksdienste der ethnischen Einwohner der Grafschaft,
  • Dienstleistungen zur Unterstützung der Tätigkeit kommunaler Bibliotheken zu erbringen,
  • die statistische Berichterstattung über die im Landkreis tätigen Bibliotheken zu organisieren,
  • Durchführung außerschulischer Bibliotheksfortbildungen und Berufsausbildungen sowie Unterstützung bei der Lösung neuer Aufgaben durch fachliche Beratung,
  • Betreiben Sie die das Library Supply Service System,
  • Bereitstellung von Dienstleistungen auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Organisation von Bibliotheksdiensten für Kommunalverwaltungen, Erstellung von Expertenmaterial auf Anfrage,
  • koordiniert die Entwicklung kommunaler Bibliotheken, in deren Rahmen sie den Trägern städtischer Bibliotheken und kommunaler öffentlicher Bibliotheken, die im Landkreis tätig sind, die Entwicklung der Bibliothek vorschlägt, um die im Dekret des Ministers festgelegten beruflichen Anforderungen durchzusetzen;
  • die Vorbereitung der Qualifizierung kommunaler Bibliotheken zu koordinieren,
  • sorgen für die Nationales Dokumentenversorgungssystem im Rahmen der Servicebibliothek definierte Aufgaben.
  • organisiert einmal jährlich einen Informationsworkshop für Bibliothekare im Landkreis über die Umsetzung von Bibliotheksdiensten;
  • Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der elektronischen Bereitstellung von lokalen Wissensdokumenten.

Liste der geltenden Rechtsvorschriften im Bibliotheksbereich

https://ki.oszk.hu/informacioszolgaltatas/hatalyos-jogszabalyok

Zinssteigernde Beihilfen

Anhang 3 Nummer 2.4.8 des Gesetzes XC von 2024 über den Zentralhaushalt Ungarns für 2025 sieht Folgendes vor.

Mittel: 300 Mio. HUF

18.1. Kult. tv. § 64 Abs. 2 a) Gemäß Buchstabe b ist die Gemeinde berechtigt, die Aufstockung des Bestands der städtischen öffentlichen Bibliothek und die Entwicklung der technischen, IT-, technischen Ausrüstung und Ausrüstung der öffentlichen Bibliothek zu unterstützen.

18.2. Der Beihilfebetrag entspricht den Beträgen, die die Gemeinden, die die städtische öffentliche Bibliothek oder die städtische Bibliothek mit Kreisumfang unterhalten, für die Erhöhung der aus ihren eigenen Einnahmen finanzierten Bibliotheksdokumente und für die Entwicklung der Bibliotheksinfrastruktur im Jahr vor dem Bezugsjahr aufgewendet haben (im Folgenden: im Verhältnis zum Gemeindebeitrag für das Jahr vor dem Bezugsjahr).

18.3. Bei der Festsetzung des Gemeindebeitrags für das dem Bezugsjahr vorangehende Jahr dürfen weder staatliche Zuschüsse noch der Betrag aus der Ausschreibungsquelle noch der Betrag aus der Unterstützung durch das Nationale Dokumentenversorgungssystem berücksichtigt werden.

18.4. Der für Kultur zuständige Minister legt die Regeln für die Bereitstellung der für die Festsetzung des Zuschusses erforderlichen Informationen fest. Die Beihilfe wird wie folgt definiert:

T = Ki*(Ei/ΣK)

wobei:

T = Höhe der der Gemeinde zustehenden Beihilfe,

Ki= Höhe des Gemeindebeitrags für das Jahr vor dem Bezugsjahr,

Ei = Höhe der Mittel,

ΣK = national aggregierte Ki-Menge.

18.5. Eine Gemeinde hat auf dieser Grundlage Anspruch auf einen Zuschuss von maximal 30,0 Mio. HUF.

18.6. Eine Gemeinde kann keine Beihilfe erhalten, wenn der berechnete Beihilfebetrag nach der Formel unter Nummer 18.4 weniger als 100 000 HUF beträgt. Die Ausgaben dieser Gemeinden werden bei der Festlegung des endgültigen Zuschusses nicht berücksichtigt, der verbleibende Betrag wird auf die Gemeinden aufgeteilt, die den Zuschuss erhalten.

18.7. Die Höhe des den Gemeinden zustehenden Zuschusses wird vom für Kultur zuständigen Minister bis zum 30. Mai des laufenden Jahres festgesetzt.

18.8. Die Finanzhilfe wird in einer Tranche im Juni des laufenden Jahres ausgezahlt.

18.9. Unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe können nur Ausgaben berücksichtigt werden, die durch die staatliche Funktion der Aufstockung und Registrierung des Bibliotheksbestands 082042 sowie durch die staatliche Funktion der Erforschung, Erhaltung und des Schutzes des Bibliotheksbestands 082043 für die Entwicklung der Infrastruktur der Bibliothek und den Betrag, der für die Entwicklung der technischen, IT-, technischen Ausrüstung und Installationen der öffentlichen Bibliothek ausgegeben wird 50%nicht überschreiten darf. Die Frist für die Inanspruchnahme der Beihilfe endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.

18.10. Die Gemeinde legt bis zum 28. April des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres Informationen über die Verwendung des Zuschusses vor, deren Form, Inhalt und Reihenfolge in dem vom für Kultur zuständigen Minister herausgegebenen Leitfaden festgelegt werden.

Staatsangehörigkeitszulage

Eine der wichtigsten Quellen ethnischer Kultur ist das in der Muttersprache geschriebene und veröffentlichte Buch und Dokument. Dies bedeutet zum einen, dass die Werke der nationalen Autoren des Gastlandes veröffentlicht werden, und zum anderen, dass die wichtigsten Werke der Literatur des Festlandes zugänglich sind. Nationalitätsdokumente können von Bibliotheken am besten in ausgegrabener, systematischer Form aufbewahrt werden. Das Angebot an nationalen Minderheitenbüchern, Bibliotheken und nationaler Minderheitenkultur ist daher eng miteinander verknüpft und spielt eine wichtige konservatorische Rolle.

Das Kulturgesetz von 1997 verpflichtet die Bezirksbibliotheken, Bibliotheksdienste für Einwohner von Nationalitäten auf Bezirksebene zu organisieren und bereitzustellen (§ 66 Buchstabe c). Nationalitäten leben auch in unserem Landkreis und in der Stadt mit Kreisrechten, daher ist es eine Priorität, sich nicht nur um die sporadische, kleine Anzahl von Nationalitäten zu kümmern, sondern auch um den größeren Anteil deutscher, Roma- und slowakischer Nationalitäten. In Miskolc gibt es bulgarische, griechische, polnische, deutsche, armenische, Roma, ruthenische, slowakische und ukrainische Selbstverwaltungen nationaler Minderheiten, in der Grafschaft werden diese durch eine rumänische Selbstverwaltung erweitert.

In Bezug auf die Bevölkerung sind die wichtigsten Nationalitäten in unserem Landkreis Deutsch, Roma und Slowakisch. Roma sind die größte Anzahl ethnischer Minderheiten und die am stärksten benachteiligten. Obwohl ihre statistische und numerische Definition auf der Grundlage sowohl der Sprachkenntnisse als auch der Nationalität nicht klar ist, gibt es in 169 Siedlungen im Kreis Borsod-Abaúj-Zemplén eine beträchtliche Anzahl von Einwohnern, die behaupten, Roma zu sein, hauptsächlich in Miskolc, Abaúj-Hegyköz, um Ózd und Encs in kleinen Siedlungen und kleinen Dörfern. In letzterem ist die Roma-Minderheit vielerorts in der Mehrheit (in einigen Fällen 90-100).%im Vergleich zum Anteil der ungarischen Bevölkerung.

In den letzten Jahren wurden im Landkreis mehrere Sanierungsprogramme ins Leben gerufen, und unsere Institution trägt mit ihren eigenen Instrumenten und Finanzmitteln kontinuierlich zum Erfolg ihrer Ziele und Bemühungen bei.

Es gibt auch einen bedeutenden Anteil der deutschen und slowakischen Nationalitäten in der Grafschaft. Seit 2008 liefern wir im Rahmen des Treuhanddienstes deutsche und slowakische Literatur an eine Reihe von Gemeinde- und/oder Schulbibliotheken.

Um die Sammlung unserer Nationalen Minderheitensammlung zu erweitern, erhalten wir jährlich 150.000 HUF nicht erstattungsfähigen Zuschuss von der Nationalen Fremdsprachenbibliothek für den Erwerb von Dokumenten.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Sammlung von Dokumenten nationaler Minderheiten stützt sich unsere Institution in erster Linie und grundlegend auf die Ausschreibungsmöglichkeiten des Nationalen Kulturfonds und den mit Hilfe der Nationalen Fremdsprachenbibliothek umgesetzten Förderrahmen.